Wichtige Hinweise für die Buchung einer Freizeit

  1. Reiseveranstalter (RV)

Reiseveranstalter ist der Christliche Verein Junger Menschen Heilbronn (abgekürzt: CVJM Heilbronn), Am Wollhaus 13, 74072 Heilbronn. (im folgenden (RV))

 

  1. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN)

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.

 

  1. Reihenfolge der Anmeldungen

Bei der Vergabe der Freizeitplätze ist die Reihenfolge des Posteinganges entscheidend.

 

  1. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.

 

  1. Umfang der Leistungen

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV, bzw. die von ihnen eingesetzten Fl, vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 9.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren FL lediglich vermittelt.

 

  1. Versicherungen

Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall, eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.

 

  1. Fahrt

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Heilbronn durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.

 

  1. Reiseausweise

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.

 

  1. Zuschüsse

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage sind die Richtlinien des Landesjugendplanes und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Für Nichtverdienende, insbesondere Arbeitslose, wollen wir uns besonders in Härtefällen um eine finanzielle Hilfe bemühen. Bitte machen Sie ggf. auf der Anmeldung einen entsprechenden Vermerk.

 

  1. Reisepreissicherung

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung.