Mühlenausschuss

Zusammensetzung   Termine

Mühlenausschuss des CVJM Heilbronn – Geschäftsordnung

 

Gender Erklärung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Geschäftsordnung die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

 

1.

Die Aufgaben des Mühlenausschusses (MA) sind Verwaltung und technische Betreuung, Instandhaltung und Modernisierung der Liegenschaften des CVJM Heilbronn und dessen Fördervereins.

 

2.

  1. a) Der MA ist dem CVJM-Vorstand verantwortlich und hat ihm regelmäßig von seiner Arbeit zu berichten.
  2. b) Der Ausschuss ist ein beschließender Ausschuss.
  3. c) Größere Investitionen, welche nicht der Instandhaltung zuzuordnen sind, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des CVJM Heilbronn.
  4. d) Der Ausschuss tagt regelmäßig, zu den Sitzungen wird eingeladen.
  5. e) Der MA ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  6. f) Die Ergebnisse der Sitzungen sind in einem Protokoll festzuhalten, das den Mitgliedern zugesandt wird, sowie im Büro zur Einsicht zur Verfügung steht.

 

3.

  1. a) Der MA setzt sich aus vier gewählten Vorstandsmitgliedern des CVJM Heilbronn und bis zu vier zugewählten Mitgliedern und zwei Vertretern des Cevennen-Arbeitskreises (CAK) zusammen. Zugewählte Mitglieder und CAK-Vertreter müssen vom Gesamtvorstand des CVJM Heilbronn als ordentliche Mitglieder des MA bestätigt werden. Das Vorschlagsrecht für die zugewählten Mitglieder liegt beim Mühlenausschuss.
  2. b) Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen aller stimmberechtigten Mitglieder aus seiner Mitte den Ausschussvorsitzenden und einen Stellvertreter auf Dauer von einem Jahr. Ausschussvorsitzender und Stellvertreter können nur ein gewähltes Vorstandsmitglied des CVJM Heilbronn sein.
  3. c) Die Amtszeit beträgt ein Jahr für die Vorstandsmitglieder, für die zugewählten Mitglieder zwei Jahre.
  4. d) Kraft Amtes müssen zusätzlich dabei sein:
  • Der 1.Vorsitzende des Fördervereins
  • ein Mitglied des erweiterten geschäftsführenden CVJM-Vorstandes

 

4.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines zugewählten Mitglieds kann der Ausschuss für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen ein neues Mitglied zuwählen und vom Gesamtvorstand bestätigen lassen.

 

5.

  1. a) Stimmberechtigt im MA sind die vier gewählten Vorstandsmitglieder des CVJM Heilbronn, die zugewählten und bestätigten Ausschussmitglieder und die Kraft Amtes im Ausschuss vertretenen Personen.
  2. b) Ständiges beratendes Mitglied im MA sind der Finanzvorstand des Fördervereins und der Platzwart des Eichelbergs.

 

6.

Die Sitzungen des MA sind öffentlich. Bei Personalentscheidungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 

7.

Der MA kann jederzeit Sachkundige zu Entscheidungen hinzuziehen, die beratend an der Entscheidung mitwirken.

 

 

Neufassung der Geschäftsordnung des Mühlenausschusses
beschlossen am 16.03.2017 durch den Vorstand des CVJM Heilbronn