Förderverein

Fördervereinsmitglieder   Satzung   Termine

Der Verein hat die Aufgabe, durch Erwerb und Verwaltung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, die Arbeit des nicht eingetragenen Christlichen Vereins Junger Menschen Heilbronn nach Maßgabe von dessen Satzung zu fördern und zu erleichtern. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige christliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Förderverein setzt sich aus Mitgliedern des Vorstandes und Mitgliedern des Mühlenausschusses zusammen.

Der Vorstand besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Die Mitgliederversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr.