Vorstand

Mitglieder des Vorstandes    Vorstandstermine

Aufbau des Vorstands

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei zweiten Vorsitzenden, mindestens zehn gewählten Mitgliedern, dem Jugendpfarrer, dem Kassier und den hauptamtlichen Mitarbeitern.
Zu den Mitgliedern des Vorstandes können nur solche Vereinsmitglieder gewählt werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Der Vorsitzende muss mindestens 21 Jahre alt sein, er sollte eine im kirchlichen Leben stehende Persönlichkeit sein.
Der Vorsitzende, die zwei zweiten Vorsitzenden und der Kassier werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.
Die übrigen Vorstandsmitglieder werden ebenfalls auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl möglich.
Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, so rückt das Mitglied mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach.

Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand leitet den Verein und legt die Richtlinien der Arbeit fest.
Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben:
– Einberufung der Mitgliederversammlung
– Festlegung des Rahmenprogramms
– Bildung von Ausschüssen für die praktische Arbeit
– Genehmigung des Haushaltsplanes
Der Vorstand ist berechtigt, Leiter einzelner Gruppen oder sonstigen Mitgliedern von Fall zu Fall oder dauernd als Berater ohne Stimmrecht zu den Vorstands- oder Ausschuss-Sitzung zuzuziehen.
Die Mitglieder des Vorstandes sind zur Mitarbeit in den Ausschüssen des Vorstandes verpflichtet. Der Vorstand kann einzelnen Mitgliedern bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung übertragen.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Zu den Sitzungen seiner Mitglieder ist unter Hinweis auf die Tagesordnung rechtzeitig und schriftlich einzuladen.
Der Vorstand hält seine Sitzung nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr.